Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Wer diese Regeln beachtet, ist auf der sicheren Seite. 

  • Klassischer Kreisverkehr: Geblinkt wird nur beim Ausfahren

  • Wann Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt bzw. Vorrang haben

  • Regeln im zweispurigen Kreisverkehr

 

Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Parken oder Anhalten ist verboten – es sei denn, der Verkehr stockt. Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Ausnahme: besonders lange Fahrzeuge.

Der klassische Kreisverkehr 

Kreisverkehr klassisch
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Er kommt am häufigsten vor und wird durch die Schilderkombination „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet. Deshalb gilt: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt.  Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Richtig einordnen im doppelspurigen Kreisverkehr

Kreisverkehr richtig nebeneinander
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Bei einer doppelspurigen Zufahrt sollten sich diejenigen Fahrer rechts einordnen, die schon an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt ausfahren möchten. Wer erst später den Kreisel verlassen möchte, kann die Innenspur nehmen, muss aber stets den rechts von ihm Fahrenden im Blick haben.

Zweispuriger Kreisverkehr: Wer fährt wann raus?

Kreisverkehr zweispurig
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Wer die innere Kreisbahn wählt, muss beim Verlassen den Vorrang des Außenfahrenden beachten. Wer von innen nicht rechtzeitig auf die rechte Spur kommt, muss eine Extrarunde drehen, weil für ihn die besonderen Sorgfaltspflichten beim Spurwechsel gelten.

Eher selten: Der „unechte“ Kreisverkehr

Der unechte Kreisverkehr
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Der „unechte“ Kreisverkehr wird auch „kreisförmiger Knotenpunkt“ genannt. Er kommt selten vor, meist in Wohngebieten. Hier gilt die Regelrechts vor links, der Einfahrende hat also Vorfahrt. Fahrtrichtung ist, wie gehabt, gegen den Uhrzeigersinn. Achtung: Der Blinker muss hier beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.

Fußgänger und Radfahrer im Kreisverkehr: Wer darf zuerst?

Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt.

Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.

quelle: ADAC

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