Rettungsgasse richtig bilden:

Das gilt bei 2, 3 , 4 und mehr Spuren

 

 

Rettungsgasse bilden für Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn

Laut Statistik wird in Deutschland rund zehnmal pro Tag ein Rettungs- oder Notarztwagen im Einsatz in einen Unfall verwickelt. Damit liegt diese Quote bei den Einsatzkräften etwa drei- bis viermal so hoch wie bei normalen Autos. Für die Polizei fehlen solche Statistiken, jedoch dürfte die Zahl der Unfälle ähnlich hoch liegen.

Dabei sind die Verhaltensregeln in diesem Fall eindeutig: Der normale Verkehr muss den Rettungsfahrzeugen Platz machen. Doch häufig wissen viele Autofahrer nicht, wie sie sich genau verhalten sollen.

Es geht dabei nicht allein um die Sicherheit der Rettungskräfte, sondern gerade auch darum, dass Sanitäter und Rettungskräfte schnell bei den Verunglückten sind. So können sie rechtzeitig die Notfallmaßnahmen einleiten und so die Verletzten vor Schlimmerem bewahren oder sogar ihr Leben retten.

Deshalb schreibt § 38 der Straßenverkehrsordnung (STVO) vor, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen haben. § 11 StVO konkretisiert das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens 2 Fahrstreifen. D.h. innerorts ist die Rettungsgasse nicht zwingend vorgeschrieben.

Insbesondere bei Staus auf Autobahnen ist die Rettungsgasse oftmals die einzige Möglichkeit für Rettungskräfte rechtzeitige am Unfallort anzukommen.

 

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