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Es ist erwähnenswert, dass der Fahrer beim Fahren eines Fahrzeugs im Dunkeln mit eingeschaltetem Abblendlicht einen Fußgänger auf der Fahrbahn in einer Entfernung von nur 25 bis 50 Metern erkennen kann, bei eingeschaltetem Fernlicht in einer Entfernung von bis zu 100 m.

 

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